Sturmschaden durch einen Baum

Unwetter hat es hierzulande immer schon gegeben, aber in den letzten Jahrzehnten haben Stürme, Starkregen oder Überschwemmungen laut dem Deutschem Wetterdienst messbar zugenommen.

Kommt eine Versicherung für den Schaden auf ?

Versicherungen übernehmen üblicherweise Sturmschäden ab Windstärke 8 (62-74 km/h).

  • Eigener Baum fällt auf das eigene Grundstück  = eigene Wohngebäudeversicherung.
  • Eigener Baum fällt auf das Nachbargrundstück = eigene Haftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung des Nachbarn.
  • Baum des Nachbarn fällt auf das eigene Grundstück = eigene Wohngebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung des Nachbarn.
  • Baum aus öffentlichem Raum fällt auf das eigene Grundstück = eigene Wohngebäudeversicherung
  • Eigener Baum fällt auf öffentlichen Raum = zuständige Stadt o. Gemeinde

Die Wohngebäudeversicherung wird dann aber vom Baumeigentümer einen Nachweis darüber verlangen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Liegt kein Nachweis vor und stellt sich heraus das der Baum geschädigt war haftet der Baumeigentümer. Einspringen kann dann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- oder die private Haftpflichtversicherung.

Wie gesagt! : Stürme gelten als „höhere Gewalt“, das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Dieses meint, als Eigentümer eines Baumes ist man dazu verpflichtet, diesen regelmäßig auf seine Verkehrssicherheit kontrollieren zu lassen.

Die Haftpflichtversicherer zahlen i.d.R. alle Aufwendungen die zur Beseitigung eines Sturmschadens an Nachbargrundstücken durch einen gestürzten Baum (oder Teile des Baums) entstanden sind. Dazu gehört nicht nur die Aufarbeitung des Baums sondern auch die Entsorgung des Schnittguts und die Beseitigung des verbliebenen Wurzelstocks.

Fast alle Versicherungen springen bei solchen Fällen ein, mit unterschiedlichem Leistungsumfang:

Zum Beispiel übernehmen nicht alle Versicherungen Kosten bei denen noch kein Schaden entstanden ist, wie hängen gebliebene, eingerissene oder gebrochene Äste die entfernt oder nachbehandelt werden müssen.
Bricht nach einem Sturm aus einem Baum ein großer Kronenteil heraus, bei dem der Baum jedoch nicht so stark geschädigt ist, dass er gefällt werden muss, hinterlässt der entfernte Astausbruch einen starken offenen Kronenbereich. Es lässt vermuten, dass ein nächster Sturm mit weniger Geschwindigkeit einen nächsten Ausbruch in dem betroffenen offenen Kronenteil zur Folge haben könnte. Die Krone muss aus diesem Grund durch eine fachgerechte Einkürzung angeglichen werden um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Wichtig ist immer: Informieren Sie sich, was Ihre Versicherung im Fall eines Sturmschadens übernimmt und sichern Sie gegebenenfalls nach. Lassen Sie Ihre Bäume regelmäßig auf Schäden oder Krankheiten kontrollieren – sonst zahlt die Versicherung im schlimmsten Fall nicht. Informieren Sie schnellstmöglich nach einem eingetretenen Fall ihre Versicherung. Dokumentieren Sie jeden Sturmschaden mit Fotos.